7 SWISS QUARTER HORSE SHOW & SQHA FUTURITY NPZ Bern / 23. – 24. August 2025 Regelbuch Aktuelles Regelbuch 2025 AQHA und aktuelle Futurity und Graduate Reglement der SQHA. Startreihenfolge Die Teilnehmerlisten im Programmheft entsprechen nicht der Startreihenfol- ge. Die Startreihenfolgen werden jeweils rechtzeitig vor der Prüfung am Anschlagbrett bekannt gegeben. Impfzeugnisse / Krankheiten Alle Pferde müssen gegen Influenza (Skalma) geimpft sein. Die Impfzeugnisse werden vor der Ausgabe der Startnummern kontrolliert. Nicht korrekt geimpf- ten Pferden wird keine Starterlaubnis erteilt. Pferde müssen aus einem seuchenfreien Stall kommen. Doping Es gelten die nationalen Vorschriften von Swiss Equestrian. Kontrollen können jederzeit auf dem Turnierplatz durchgeführt werden. Reitplatzaufsicht Den Anweisungen des Turnier Steward muss jederzeit Folge geleistet wer- den. Bei Fehlverhalten kann der Turnier Steward, nach erstmaliger Ermahnung, einen Reiter vom Turnierplatz weisen. Ordnung Bitte die Anlagen sauber halten. Pferdeäpfel auflesen und in Mistcontainer entsor- gen, Abfälle bitte in Kübel entsorgen. Haftung Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für allfällige Unfälle, Krankheiten, Dieb- stähle oder Sachschäden welche Reiter, Zuschauer, Pferd oder Drittpersonen treffen können. Parkplätze Bitte den Anweisungen des Parkwarts unbedingt Folge leisten. Anreise Ist am Freitag ab 17.00 Uhr möglich. Startnummern Die Startnummern müssen jederzeit gut sichtbar rechts und links an der Sat- teldecke befestigt sein. Bei Halterklassen muss die Startnummer auf dem Rücken des Vor- stellers angebracht sein. Pferde ohne Startnummern dürfen sich nicht auf dem Abreitplatz aufhalten. Highpoint Champion / Allround Preise Über die gerittenen und Halter Futurity Klassen, so- wie über die SQHA Graduate Klassen wird je ein Highpoint Titel vergeben. Dieser geht jeweils an das erfolgreichste Pferd. Tribüne Auf der Tribüne keine Gegenstände auf das Geländer stellen und nicht Hinauslehnen. Hunde sind an der Leine zu führen. Frei herumlaufende Hunde werden eingesammelt und können gegen eine Gebühr von CHF 50.- ausgelöst werden. Honorar Das Honorar für die Anspruchsnahme des Veterinärs oder Hufschmiedes ist auf dem Platz zu entrichten. Färben der Hufe Es ist untersagt, die Hufe auf dem gepflästerten Platz zu färben. Information
